Recruitment auf dem nächsten Level

Wir sind MNT Recruitment

Als Personalvermittler bringen wir ausländische Fachkräfte mit deutschen Unternehmen zusammen.

Das Jahr 2022 ist ein Rekordjahr, denn noch nie wurden so viele offene Arbeitsstellen in Deutschland gemeldet wie in diesem. Der demografische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung sind nur einige der vielfältigen Gründe. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft zu sichern und wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen neue Wege gefunden werden, um den Fachkräftebedarf zu decken. Die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland stellt hierbei ein großes Potential dar.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland. Aus diesem Grund trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland beitragen soll. Mit dem Gesetz wurde der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert.

Unsere Lösung

Fachkräfte

Als Fachkraft werden Personen aus dem Ausland definiert, die einen Hochschulabschluss besitzen oder eine Berufsqualifikation nachweisen können.

Arbeitmarkteinstieg

Die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt. Es wird also nicht mehr geprüft, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Dadurch wird der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert.

Niederlassungserlaubnis

Ausländische Fachkräfte können bereits nach vier Jahren (vorher fünf Jahre) die Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit einer Vollmacht der Fachkraft kann ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland eingeleitet werden, das die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich verkürzen wird.

Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung

Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt.